Impulswasser Tempsil
BAuA-Nr: N-98731 - Wasserstoffperoxid wirksam und sicher desinfizieren/entkeimen
Wasserstoffperoxid ( H2O2 ) früher DIOXIDAN genannt, wurde um 1820, hochkonzentriert, als Spreng- und Explosionsstoff entdeckt, war jedoch aufgrund der eigenen Instabilität und Unberechenbarkeit militärisch nicht nutzbar.
Wasserstoffperoxid wurde im Weiteren, medizinisch - seit Anfang des 19. Jahrhunderts, in unterschiedlichen Konzentrationen (0,02% bis 12,5%) als effektives Haus -u. Heilmittel verwendet.
Wasserstoffperoxid hat in der Folge, maßgeblich die Hygiene beeinflusst und ist bis heute ein wirksames Desinfektionsmittel in unterschiedlichsten Anwendungen. Zahnärzte verwenden H2O2 zur antiseptischen Wundbehandlung direkt im Mund- und Rachenraum, Wasserstoffperoxid ist ein wichtiger Bestandteil, bei der Herstellung von Hautcremes und kosmetischer Artikel, sowie in der Produktion medizinischer Salben.
Als wässrige H2O2 Lösungen, ist Wasserstoffperoxid ideal für rückstandsfreie Behälterdesinfektionen.
Impulswasser Tempsil / N-98731 ist ein thermisch stabilisiertes Wasserstoffperoxid, speziell zur Anwendung in Impulswasser Fogsteam Injektorgeräten. Tempsil zerfällt nach der Desinfektion, ausschließlich in die Bestandteile H2O (Wasser) und O2 (Sauerstoff)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Vor Gebrauch stehts Etikett und Produktinformationen lesen.
Zur Info:
Desinfektionsmittel aus Chlor bzw. Chloride - Chlorverbindungen wie Chlordioxid - Natriumhypochlorid in Verbindung mit Natriumcarbonat, sind ungleich aggressiver, sehr schwer zu dosieren und enthalten z.T. nicht abbaubare Salze, die Kunststoffe, Dichtungsmaterialien, Klebstoffe und Klebstoffverbindungen, Aluminium und Buntmetalle angreifen.
Chlor/Chlorverbindungen sind grundsätzlich, als gesundheitsgefährdend/krebserregend eingestuft. Chlor/Chlorverbindungen müssen im Label mit dem Hinweis toxisch bzw. giftig ( "X" - "Äzz" und "toter Fisch"-Symbol ) gekennzeichnet werden.
Toxische, wasserkonservierende Stoffe aus Silber - Silberionen oder Silberverbindungen, wie Silberchlorid (Schwermetalle) , sind zur Aufbereitung von Trinkwasser, gemäß Trinkwasserverordnung 12/2017 (TrinkwV.) nicht mehr zugelassen, sowie im gewerblichen Bereich untersagt.
Privatrechtlich, haftet jeder Anwender, in vollem Umfang für alle entstehenden Personen- und Sachschäden aus der Verwendung von Chemikalien, insbesondere wenn es sich, um kennzeichnungspflichtige Schadstoffe handelt.
