Impulswasser Tempsil
BAuA-Nr: N-115888 - Wasserstoffperoxid wirksam und sicher desinfizieren/entkeimen
Wasserstoffperoxid ( H2O2 ) früher DIOXIDAN genannt, wurde um 1820 entdeckt, war jedoch aufgrund der eigenen Instabilität anfänglich nicht zu nutzen.
Wasserstoffperoxid entwickelte sich im Weiteren, medizinisch - seit Anfang des 19. Jahrhunderts, in unterschiedlichen Konzentrationen (0,02% bis 12,5%) zu einem effektiven Haus -u. Heilmittel.
Wasserstoffperoxid hat in der Folge, maßgeblich die Hygiene beeinflusst und ist bis heute ein wirksames Desinfektionsmittel in unterschiedlichsten Anwendungen.
Zahnärzte z.B. verwenden H2O2 zur antiseptischen Wundbehandlung direkt im Mund- und Rachenraum.
Wasserstoffperoxid ist einer der wichtigsten Bestandteile, in der Herstellung von Hautcremes und kosmetischer Artikel, sowie in der Produktion medizinischer Salben.
Als wässrige H2O2 Lösungen in Konzentrationen von 2,0% bis 30,0% ist Wasserstoffperoxid ideal für die schonende, rückstandsfreie (keimfreie) Behälterdesinfektionen von Trinkwasseranlagen.
Impulswasser Tempsil / N-115888 ist ein thermisch stabilisiertes Wasserstoffperoxid, speziell zur Anwendung in Impulswasser Fogsteam Injektorgeräten. Tempsil zerfällt nach der Desinfektion, ausschließlich in die Bestandteile H2O (Wasser) und O2 (Sauerstoff)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Vor Gebrauch stehts Etikett und Produktinformationen lesen.
Zur Info:
Desinfektionsmittel aus Chlor bzw. Chloride - Chlorverbindungen wie Chlordioxid - Natriumhypochlorid in Verbindung mit Natriumcarbonat, sind ungleich aggressiver, sehr schwer zu dosieren und enthalten z.T. nicht abbaubare Salze, die Kunststoffe, Dichtungsmaterialien, Klebstoffe und Klebstoffverbindungen, Aluminium und Buntmetalle angreifen können.
ACHTUNG ! Chlor bzw. Chlorverbindungen sind grundsätzlich, als gesundheitsgefährdend/krebserregend eingestuft.
Chlor bzw. Chlorverbindungen müssen im Label mit Schadstoff-Zeichen und Etikettenhinweisen auf toxische bzw. giftige Inhaltsstoffe mit "X" / "Ätz" / "toter Fisch" und/oder dem "!" Ausrufezeichen-Symbol gelabelt (kenntlich gemacht) sein.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen (SYMBOLE) weisen immer auf, einen toxischen Gefahrstoff oder auf gesundheitsbedenkliche Inhaltsstoffe hin.